Einreise
Für die Einreise ist ein gültiger Reisepass notwendig. Ein Kind, ein Reisepass - so lautet die neue Regel ab 15. Juni 2009: Miteintragungen im Reisepass der Eltern sind ab nun nicht mehr möglich - bereits vorhandene Eintragungen verlieren nach einer dreijährigen Übergangsfrist ihre Gültigkeit.
Für Bürger einiger Staaten genügt auch ein nicht länger als fünf Jahre abgelaufener Reisepass oder ein amtlicher Personalausweis. Staatsangehörige aller Nachbarstaaten Österreichs, der EU-Mitgliedstaaten, sowie zahlreicher weiterer Staaten benötigen kein Visum.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Web-Site des Bundesministerium für Finanzen unter www.bmf.gv.at/zoll*
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