Zollbestimmungen
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Einfuhr von Gegenständen nach Österreich.
- Einreise nach Österreich aus EU-Staaten
Grundsätzlich werden keine Zollkontrollen mehr durchgeführt, Stichproben sind jedoch jederzeit möglich. Bei einem direkten Flug (ohne Zwischenlandung in einem Drittstaat) von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat kann der Ausgang für EU-Reisende benützt werden.
Anmerkung: Wurde die Reise in einem Staat außerhalb der EU begonnen und vor der Einreise nach Österreich nur eine Zwischenlandung/ein Transitaufenthalt in einem anderen EU-Land gemacht, gelten die Bestimmungen für Reisende aus Drittstaaten.
RICHTMENGEN: Tabakwaren oder alkoholische Getränke im Reisegepäck sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen. Bei Überschreiten folgender Richtmengen müssen Sie darlegen, dass die Waren für Ihren Eigenbedarf bestimmt sind:
- Zigaretten: 800 Stück
- Zigarillos (höchstens 3g Stückgewicht): 400 Stück
- Zigarren: 200 Stück
- Rauchtabak: 1 kg
- Spirituosen: 10 Liter
- andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 %vol.: 20 Liter
- Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein): 90 Liter
- Bier: 110 Liter
- Einreise nach Österreich aus einem Staat außerhalb der EU
Beim Passieren des Zolls müssen Sie folgende Waren deklarieren, d.h. eine Zollanmeldung abgeben:
- nicht für den Eigenbedarf bestimmte Waren
- außerhalb der EU erworbene Waren, die die Freimenge für Tabakwaren, Alkoholika, nicht schäumende Weine, Bier und Arzneimittel und die Freigrenze für andere Waren übersteigen
- Waren, die Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen
IM FLUG- und SCHIFFSVERKEHR:
Tabakwaren (pro Person ab 17 Jahren):
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos (Zigarren mit höchstens 3 g Stückgewicht) oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- 1l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 %vol. oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 %vol. oder mehr oder
- 2l Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 %vol. oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro (bei Einreise auf dem Landweg); für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Mehrere Reisende dürfen ihre Reisefreigrenze nicht zusammenrechnen.
Die für den persönlichen Gebrauch während des Aufenthaltes dienende Reiseausrüstung darf abgabenfrei und formlos nach Österreich eingeführt werden, sofern keine Einfuhrverbote bestehen (bei neuen Waren, zB Fotoausrüstung, sind die Kaufbelege mitzuführen).
- Reisen mit der Bahn
Wenn Sie im Schlafwagen fahren, füllen Sie das Formular aus, das Ihnen der Schaffner gibt. Es kann aber trotzdem vorkommen, dass sie an der Grenze geweckt werden und Ihr Gepäck überprüft wird. Wenn Sie den Auto-Reisezug benützen, bitte keine abgabepflichtigen Waren, abgabefreien Tabakwaren, alkoholischen Getränke, Parfums, Toilletewasser, Kaffee, Tee, Arzneimittel sowie die unter die Reisefreigrenze fallenden Waren im Auto lassen.










